1. Berufsinformation
Einen bunten und umfangreichen Einblick in die Möglichkeiten des Theologiestudiums und des Pfarrberufs bietet die Seite "Das volle Leben". Diese wurde im Auftrag der EKD gestaltet und soll dabei helfen einen Einblick in die Vielfalt des Berufs als Pfarrer*in geben.
Einen Einblick in Studium, Ausbildungsziel und Berufsbild lässt sich auch über die Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit gewinnen, unter den Stichwörtern "Evangelische/r Pfarrer/in" oder "Theologe/Theologin - evangelisch".
Über das Lehrangebot und die Lehrkörper der Fakultäten der Evangelischen Theologie und der Kirchlichen Hochschulen im bundesdeutschen Raum informiert die EKD-Broschüre "Studium der Ev. Theologie (EKD-Texte 28)”. Leider ist diese Broschüre auf dem Stand von 2008, weshalb die Angaben über die Lehrpersonen an den einzelnen Fakultäten u.U. nicht mehr aktuell sind.
Eine erste Orientierung und allgemeine Informationen sind darüber hinaus auch auf der Seite der Landeskirche oder der EKD zu finden.
2. Förderung
Bitte informiert Euch rechtzeitig über BaföG und Stipendien beim Dezernat II, sowie an den Unis.
3. Studienbeginn
Hierzu bieten sich kleinere Fakultäten und Kirchliche Hochschulen geradezu an, denn hier herrscht meistens eine persönlichere Atmosphäre, die gerade beim Lernen der alten Sprachen hilfreich sein kann. Die Strukturen sind im Ganzen übersichtlicher und AnfängerInnen werden stärker wahrgenommen, zudem ist das Lehrangebot eher auf sie ausgerichtet.
4. Sprachen
Im "schlimmsten Fall" müsst Ihr zu Studienbeginn drei Sprachen lernen: Latein, Griechisch und Hebräisch. Dies wird die meiste Zeit Eures Grundstudium in Anspruch nehmen. Ladet Euch also die ersten Semester nicht zu voll mit anderen Lehrveranstaltungen! Geht die Sprachen trotzdem mutig an, viele andere haben sie vor Euch auch schon bestanden :)
5. Biblikum
Das Biblikum ist eine Prüfung, in der Ihr Euer Wissen über Aufbau und Inhalte des Alten und Neuen Testaments unter Beweis stellen müsst. Die Prüfung ist in der Regel vor der Zwischenprüfung abzulegen. Näheres entnehmt Ihr der Prüfungsordnung Eurer Hochschule.
1. Die Liste
Die Liste der Theologiestudierenden der Evangelischen Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) ermöglicht es, früh einen Kontakt zur Landeskirche zu knüpfen, mit Kommiliton*innen in Verbindung zu treten und bietet außerdem noch einige weitere Vorteile:
Die Liste verpflichtet weder Euch, noch die Landeskirche zu einem Eintreten bzw. zur Übernahme in den Dienst der Pfälzischen Landeskirche.
Um auf die Liste aufgenommen zu werden, müsst Ihr Folgendes bei der Landeskirche einreichen:
Nachdem Ihr diese Unterlagen nach Speyer geschickt habt, müsst Ihr nur noch ein Gespräch mit dem Ausbildungsdezernenten OKR Dr. Müller vereinbaren.
Die Bescheinigungen über ein Gespräch mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer, sowie mit der Dekanin/ dem Dekan können auch nachgereicht werden.
Also nicht zögern: Lebenslauf schreiben und zusammen mit Lichtbild und Abizeugnis an den Landeskirchenrat schicken :)
2. Herbstfreizeit
Sie wird einmal im Jahr von der Landeskirche (Dezernat II und Predigerseminar) für uns Studierende angeboten. Studierende jeden Semesters sind herzlich willkommen. Das Arbeitsthema der Herbstfreizeit wird vom GA, der Ausbildungsdezernentin und dem Predigerseminar abgesprochen. Die Herbstfreizeit bietet Raum und Zeit sich gegenseitig, die Landeskirche und evtl. Examensprüfer*innen kennenzulernen und ins Gespräch zu kommen.
3. Büchergeld
Büchergeld wird von der Landeskirche gegen Vorlage von Quittungen (Originalrechnung!) für theologische Literatur gewährt (also das, was man so für's Studium braucht).
Jeder Studierende, der auf der Landesliste steht, hat ein Gesamtbudget von 1200€ für die Literatur zur Verfügung. Der einzige Haken an dem Budget ist: falls Ihr Euer Studium abbrechen solltet müsst Ihr einen gewissen Satz dessen, was Ihr ausgegeben habt zurückzahlen. Pro Semester, das Ihr studiert habt, könnt Ihr 100€ behalten,
(Bsp.: Habt Ihr im 4. Semester das Studium abgebrochen, aber schon Quittungen über 600€ eingereicht, dann müsst Ihr 200€ zurückzahlen.)
4. Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Solltet Ihr benötigte Informationen hierzu nicht auf der Homepage finden, könnt Ihr Euch gerne an uns wenden (Ansprechpartner)
5. Kontakt zur Landeskirche
Der Kontakt zwischen unserer Landeskirche und den Studierenden ist wichtig. Der Kirchenbote informiert Euch schon einmal über das Wichtigste, über das verpflichtende Praktikum von vier Wochen (darüber werdet Ihr automatisch informiert!) lernt Ihr die Landeskirche von ganz anderer Seite kennen. Weiter besteht die Möglichkeit das Pfälzische Pfarrerblatt kostenlos zu abonnieren: Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer e.V. Geschäftsstelle + Stiftsstr. 2, 67655 Kaiserlautern
1.Pfalzkonvent
Das sind alle Studierenden der ev. Theologie, die auf der Liste der pfälzischen Theologiestudierenden stehen.
2.Ortskonvent
Dieser kann gebildet werden, wenn sich zwei oder drei Theologiestudierende unserer Landeskirche an einer Uni oder Kirchlichen Hochschule zusammenfinden (falls er dort noch nicht existiert). Dort gibt es Informationen, die mit der Landeskirche und dem Studium zusammenhängen, themenzentrierte Arbeit, vor allem aber Austausch und Feste.
3.Vollversammlung (VV)
Die VV findet einmal im Jahr statt. Wir treffen uns alle
· um uns kennenzulernen
· um den Geschäftsführenden Ausschuß (GA), die Mitglieder der Kammer für Ausbildung (KfA) und die SynodalbeobachterInnen zu wählen
· zu einem themenbezogenen Programmpunkt, der von der VV (siehe unten) vorgeschlagen wird
4. Geschäftsführender Ausschuß (GA)
Der GA wird auf der VV für ein Jahr gewählt und vertritt den Pfalzkonvent gegenüber der Landeskirche. Er besteht aus mindestens drei, höchstens vier Mitgliedern.
Der GA führt pro Semester mindestens ein Gespräch mit unserem Ausbildungsdezernenten. Vom GA wird die VV organisiert, er lädt ggf. Gäste/ReferentInnen zu der Studieneinheit auf der VV ein.
5. Kammer für Ausbildung (KfA)
Die KfA ist ein Gremium zwischen Landeskirchenrat und Kirchenregierung, das bei Ausbildungsfragen (z.B. Zwischenprüfungs- und Examensordnung) innerhalb der Landeskirche mitwirkt. Die VV wählt die drei Vertreter*innen und ihre direkten Stellvertreter*innen, die in der KfA Eure Interessen vertreten.
6. Synodalbeobachter*innen
Diese beiden werden ebenfalls auf der VV samt ihren Stellvertreter*innen gewählt. Sie sitzen ohne Stimm-, Wahl- und Rederecht in der Landessynode, die zweimal im Jahr stattfindet. Trotz der wenigen ”Rechte” können sie nicht nur die Theologiestudierenden repräsentieren, sondern auch Kontakte knüpfen und Beschlüsse und Statements der VV an die Synodalen herantragen.
Von uns, dem GA, könnt Ihr jederzeit Informationen erhalten oder persönliche Anliegen loswerden. Kontakt: Theresa Gilcher