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Ordnungsgemäß studieren?

Vielleicht hat dir schon einmal eine Pfarrerin oder ein Pfarrer von ihrem/seinem Studium erzählt. Wie er oder sie sich an der Uni eingeschrieben, dann so vor sich hin studiert und sich schließlich nach 10+x Semestern zum Examen angemeldet hat, wenn man ausreichend vorbereitet war, sich ausreichend vorbereitet fühlte oder die Uni im Begriff war die Studienordnung, in der man eingeschrieben war abzuschaffen.

Bei einem Blick in heutige Studienordnungen, Prüfungsordnungen oder Modulhandbücher der Theologischen Fakultäten und Landeskirchen können solche Studienberichte womöglich etwas unglaubwürdig erscheinen. Doch es stimmt, es gab solche Zeiten. Allerdings hat mittlerweile auch im Theologiestudium die Modularisierung Einzug erhalten, wenn auch nicht in Form eines Bachelor-Master-Systems. Modularisierung bedeutet im Grunde, dass es mehr Vorgaben gibt welche Arten von Veranstaltungen besucht und welche Leistungsnachweise bis wann erbracht werden müssen. Dabei wird dir in der Regel kein vorgefertigter Stundenplan vorgegeben, sondern die Vorgaben der Module sind eher grob gefasst, sodass auch viele Wahlmöglichkeiten und Freiräume bleiben – was seit jeher eine Besonderheit des Theologiestudiums war.

Die schlechte Nachricht ist nun, dass die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Fakultäten und Landeskirchen nicht völlig deckungsgleich sind, sondern mal mehr und mal weniger voneinander abweichen. Die gute Nachricht ist aber, dass die Pfälzische Landeskirche in dieser Hinsicht eher unkompliziert ist, doch dazu an gegebener Stelle mehr.

Zum Studium allgemein

Trotz der zahlreichen Abweichungen und Unterschiede im Detail, lassen sich einige Punkte im Blick auf das modularisierte Theologiestudium ganz grundsätzlich festhalten:

  • Das Studium gliedert sich grob in Grundstudium, Hauptstudium und ggf. eine Examensphase.
  • Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester. Die drei Sprachen Latein, Altgriechisch und Hebräisch gelten offiziell als Studienvoraussetzungen und sind daher nicht in die Regelstudienzeit eingerechnet. Für jede der drei Sprachen, die an der Uni nachgeholt werden muss, verlängert sich aber die Regelstudienzeit um ein Semester (für manche Fakultäten oder Landeskirchen erhöht sie sich jedoch maximal auf 12 Semester, auch wenn alle drei Sprachen nachgeholt werden müssen).
  • Im Grundstudium wird neben dem Erwerb der fehlenden Sprachen an den meisten Fakultäten das Ablegen von Bibelkundeprüfungen verlangt. Wie diese im Detail gestaltet sind und welchen Umfang diese haben (z.B. ob schriftlich oder mündlich, wird Altes Testament und Neues Testament je für sich oder zusammen geprüft, u.ä.), kann von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich sein.
  • Das Grundstudium wird in irgendeiner Weise mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen über deren Form und Umfang aber die jeweilige Fakultät entscheidet. Anders als ein Bachelor ist eine bestandene Zwischenprüfung jedoch kein bewerbungsfähiger Abschluss. Die Universitäten erkennen die Zwischenprüfungen untereinander i.d.R. an, sodass bei einem Wechsel diesbezüglich keine Probleme entstehen sollten.
  • Die Module entsprechen im Wesentlichen den einzelnen theologischen Fächern (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie, Interkulturelle Theologie/Religionswissenschaft). Je nach Maßgabe der Fakultät können weitere Module hinzukommen, wie etwa Philosophie, fachfremde oder interdisziplinäre Veranstaltungen oder ein theologischer Wahlbereich.
  • Die für den Abschluss der Module wichtigsten Veranstaltungsarten sind: Überblicksvorlesungen (3-4 Semesterwochenstunden), Vorlesungen (2 SWS), Proseminare (2 SWS) und Hauptseminare (2 SWS). Als grober Richtwert kann gelten, dass ein Modul in einem der theologischen Fächer im Grundstudium eine Überblicksvorlesung, sowie ein Proseminar und im Hauptstudium eine Vorlesung und ein Hauptseminar umfasst.
  • Von den Landeskirchen, aber mittlerweile auch von den meisten Universitäten, wird während des Studiums mindestens ein Praktikum verlangt.

Zum Studium in der pfälzischen Landeskirche

Bevor du dich nun durch die ganze Prüfungsordnung der Pfälzischen Landeskirche mit all ihren Paragraphen und Absätzen kämpfst, hier einmal die wichtigsten Details im Überblick:

  • Vorab, es handelt sich hierbei um eine Prüfungsordnung und nicht um eine Studienordnung. D.h. darin ist geregelt nach welchen Maßgaben, in welcher Form und in welchem Umfang das Erste Theologische Examen in der Evangelischen Kirche der Pfalz abgenommen wird. Strenge Vorgaben was, wann und wie zu studieren ist, werden darin nicht gemacht.
  • Vorgaben für das Studium werden nur indirekt gemacht, in Form von Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zum Examen (§ 6, dieser Paragraph ist darum für die Planung des Studiums zunächst einmal der wichtigste).
  • Verlangt wird u.a. neben einer bestandenen Zwischenprüfung der Abschluss der Pflichtmodule des Hauptstudiums (im Umfang von 120 Leistungspunkten) nach den Vorgaben der jeweiligen Fakultät, mindestens aber in den Fächern AT, NT, KG, ST und PT (§ 6 Abs. 1, Nr. 9). Diese Regelung ist dahingehend wichtig, dass die Studienordnungen mancher Fakultäten im Hauptstudium z.T. noch weitere Module vorsehen (z.B. Religionswissenschaft oder Philosophie), die für eine Zulassung zum Examen in der Pfälzischen Landeskirche nicht zwingend abgeschlossen werden müssen. Da die Prüfungsordnung aber auf die Vorgaben der Fakultäten verweist, schadet es nicht sich an diesen im Studium zumindest grob zu orientieren. Zumal eine Fakultät für den Abschluss eines Moduls unter Umständen zusätzliche Anforderungen erheben kann. Im Grundstudium kann bzw. sollte man sich dagegen ganz nach den Vorgaben der jeweiligen Fakultät richten.
    • »» D.h. für die Anmeldung zum Examen in der Pfälzischen Landeskirche muss der Nachweis erbracht werden die Module in den o.g. fünf Fächern abgeschlossen zu haben.
  • Abgeschlossen wird ein Modul i.d.R. durch einen Leistungsnachweis, in den meisten Fällen in Form einer Hausarbeit. Die pfälzische Prüfungsordnung fordert dazu in den Fächern AT, NT, KG und ST je eine Seminararbeit. Eine davon darf eine Proseminararbeit sein (diese werden im Grundstudium geschrieben und besitzen einen etwas geringeren Umfang als eine Hauptseminararbeit), die anderen drei müssen Hauptseminararbeiten sein. Im Fach Praktische Theologie wird zudem eine Predigtarbeit und ein Unterrichtsentwurf verlangt (diesen beiden Arbeiten entsprechen etwa dem Umfang einer Hauptseminararbeit und werden im Hauptstudium im Anschluss an ein entsprechendes Seminar geschrieben).
  • Als weiterer Leistungsnachweis aus dem Studium wird eine Prüfung gefordert, mit der die Beschäftigung mit einer lebenden nicht-christlichen Religion (also z.B. Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus) belegt werden kann. Bis auf diese inhaltliche Vorgabe bleibt die Prüfungsordnung an dieser Stelle sehr offen. D.h. es wird nicht genau eingeschränkt in welcher Form und in welchem Umfang diese Prüfung abgelegt werden muss. Allerdings können an den Fakultäten u.U. strengere Richtlinien gelten, zu welchen Bedingungen eine solche Prüfung abgenommen wird.
    • »» Alle bisher genannten Leistungsnachweise zählen nicht mit in die Examensnote hinein. Sie müssen aber bestanden, d.h. mindestens mit 4,0 abgeschlossen werden.
  • Teil des Examens ist auch eine Prüfung in Philosophie (Philosophikum). Diese kann entweder zusammen mit den anderen mündlichen Prüfungen beim Examen oder schon während des Studiums als mündliche Prüfung bei der Landeskirche (dann jeweils zum Zeitpunkt und im Zuge der mündlichen Examina des Jahres) oder an der Fakultät abgelegt werden.
  • Noch während des Studiums und vor der Anmeldung zum Examen sind eine Examensarbeit (§ 8) und eine weitere praktisch-theologische Ausarbeitung (Unterrichtsentwurf oder Examensarbeit; § 9) zu schreiben.
    • Die Examensarbeit kann in den Fächern AT, NT, KG oder ST geschrieben werden. Sie kann durch jede/jeden habilitierten Vertreter*in des jeweiligen Faches betreut werden, die/der dann zugleich ihr Erstkorrektor ist. Das Thema der Arbeit kann frei gewählt werden, jedoch muss die Arbeit bei der Landeskirche angemeldet und durch das zuständige Mitglied der Prüfungskommission (d.h. der/die jeweilige Fachprüfer*in) genehmigt werden. Nach der schriftlichen Bestätigung des Themas ist die Arbeit innerhalb von 12 Wochen zu schreiben. Eine bestandene Examensarbeit ist zwei Jahre gültig, so dass innerhalb dieser Zeit die Anmeldung zum Examen erfolgen oder eine neue Arbeit angefertigt werden muss.
    • Bei der praktisch-theologischen Ausarbeitung kann das Thema nicht frei gewählt werden, sondern es werden für die Predigtarbeit oder für den Unterrichtsentwurf jeweils zwei Texte/Themen zur Wahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist. Die Texte/Themen werden auf Anfrage (frühestens ein halbes Jahr vor dem Anmeldeschluss zum Examen) genannt. Nach deren Mitteilung ist die Arbeit innerhalb von vier Wochen zu schreiben.

Diese Ausführungen sind der Versuch einen Überblick über die Prüfungsordnung der Pfälzischen Landeskirche zu verschaffen und die für die Gestaltung des Studiums wichtigsten Angaben herauszufiltern, so dass hoffentlich etwas klarer wird, was die Landeskirche unter einem „ordnungsgemäßes Studium“ ( § 6 Abs. 1, Nr. 5 und Abs. 2) versteht. Die Angaben wurden vom zuständigen Dezernat überprüft, maßgeblich bleibt jedoch allein der Wortlaut der Prüfungsordnung.


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