Im Rahmen des Theologiestudiums muss auch ein Praktikum in der Landeskirche absolviert werden. Dabei bekommen Studierende einen Einblick in den Pfarrberuf und können zum ersten Mal Kirche von "der anderen Seite" kennenlernen.
Vor dem Praktikum gibt es einen Vorbereitungstag im Predigerseminar in Landau. Dort könnt Ihr andere Praktikant*innen treffen, Fragen stellen oder auch einen Wunsch äußern. Normalerweise bekommen jede und jeder der Studierenden einige Wochen später einen Mentor oder eine Mentorin zugeteilt mit denen Ihr Euch dann in Verbindung setzen könnt.
Das Praktikum selbst dauert in der Regel 4 Wochen. In dieser Zeit begleitet Ihr Eure Mentor*innen in den verschiedenen Gemeinden und an andere Arbeitsplätze und haltet mindestens einmal eine Predigt.
Nach dem Praktikum findet erneut ein gemeinsamer Abschlusstag zur Nachbereitung im Predigerseminar statt. Hier könnt Ihr Euch über Eure Erfahrungen austauschen und gemeinsam mit den Mentor*innen über die Praktikumszeit reflektieren. Im Anschluss daran müsst Ihr noch einen Abschlussbericht anfertigen und an das Predigerseminar schicken.
!!! Wichtiger Hinweis für Theologiestudierende!!!
Es gab in den letzten Jahren ab und zu Probleme mit der Anerkennung der pfälzischen Praktikumsvor- und nachbereitung an den Universitäten. Auch die Landeskirche erkennt nicht jedes Seminar der Unis an, die zum Teil eigene Praktikumsbegleitungen anbieten. Informiert Euch deshalb bitte rechtzeitig an Eurer Universität und beim Predigerseminar, wo Ihr welchen Teil des Praktikums idealerweise absolviert. Damit könnt Ihr hoffentlich vermeiden, dass Ihr Veranstaltungen doppelt besuchen zu müsst.
Ordnung des Praktikums für Theologiestudierende
vom 11. Juli 1995
zuletzt geändert am 2. März 2004
Der Landeskirchenrat erlässt auf Grund von § 15 des Gesetzes über die Ausbildung der Kandidaten für den Pfarrdienst in der Fassung vom 15. Februar 1985 (ABl. S. 51) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Nr. 6 ThPO I folgende Ordnung:
§ 1
Zur Ersten Theologischen Prüfung kann nur zugelassen werden, wer während des Studiums ein sechswöchiges Praktikum im Bereich der Landeskirche absolviert. Das Praktikum gliedert sich in die vierwöchige Praktikumszeit sowie die Phasen der Vor- und Nacharbeit.
§ 2
Das Praktikum wird in der Regel im Bereich der Gemeinde absolviert. Stattdessen kann der/die Studierende sich für ein Praktikum im Bereich der Schule, der Diakonie oder eines anderen kirchlichen Dienstes entscheiden. Vor der Entscheidung der/des Studierenden findet ein Beratungsgespräch mit dem Predigerseminar über die möglichen Praktikumsbereiche und -orte statt.
§ 3
Die Vorbereitung auf das Praktikum und die Begleitung während des Praktikums erfolgen durch Mentoren/Mentorinnen. Bestandteile der Nacharbeit sind der schriftliche Praktikumsbericht und das Auswertungstreffen der Praktikanten/Praktikantinnen, zu dem nach Bedarf eingeladen wird.
§ 4
Der Praktikant/Die Praktikantin erhält nach ordnungsgemäßer Teilnahme am Praktikum und Ablieferung des schriftlichen Praktikumsberichts vom Landeskirchenrat eine Bescheinigung, die im Sinne von § 6 Absatz 1 Nr. 6 der Ordnung der Ersten Theologischen Prüfung als Nachweis des Praktikums dient.
§ 5
Diese Ordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.*
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* Die Ordnung ist im ABl. 2003 S. 86 veröffentlicht worden.